Studiengangskoordination
Dr. Claudia Berninghausen und Dipl.-Geogr. Isabel Paul sind Ihre Ansprechpartnerinnen bei Fragen rund um ihr Studium.
Dr. Claudia Berninghausen und Dipl.-Geogr. Isabel Paul sind Ihre Ansprechpartnerinnen bei Fragen rund um ihr Studium.
© Studiengangskoordination
Das Beraterinnenteam besteht aus Dr. Claudia Berninghausen und Dipl.-Geogr. Isabel Paul. Beide sind erfahrene Studienberaterinnen. Frau Dr. Berninghausen ist ausgebildeter systemischer Coach und Frau Paul war Dozentin in der Geographie. Sie nutzen die Breite ihrer Erfahrungen und Kompetenzen, um mit Ihnen, Ihrer individuellen Situation angemessen, gute Lösungen zu finden.
Wenn Sie uns kontaktieren möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail über Ihre Campus-Mail-Adresse unter Angabe Ihrer Telefon- und Matrikelnummer und Studiengang.
Wir beraten per E-Mail, telefonisch oder persönlich
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Beratung mit Terminvereinbarung
Diese Sprechstunden sind für ausführliche Beratungsgespräche vorgesehen (bspw. bei Fragen zur langfristigen Studienplanung, komplizierten Leistungsanerkennungsverfahren, Coaching). Vereinbaren Sie einen Termin per Mail.
Wir coachen Sie in vertraulichen Einzelgesprächen, wann immer es notwendig wird. Der Wunsch nach solchen Gesprächen entsteht erfahrungsgemäß in Studiensituationen, die als krisenhaft empfunden werden, beispielsweise in Übergangsphasen wie der Studienfachwahl, den Übergängen von Bachelor zu Master, Master zu Promotion oder (Berufs-)Planung nach Studienabschluss, bei Studien-/Motivationskrisen oder bei Prüfungsangst.
Coaching-Ansatz: Wir folgen einem Ansatz der lösungsorientierten Beratung und des systemischen Coachings. Im Coaching klären wir mit Ihnen Ihr Anliegen, berücksichtigen Ihre jeweiligen Kontexte, reflektieren Ihre persönlichen Motive, klären Ihre individuellen Zielvorstellungen, unterstützen Sie bei schwierigen Entscheidungsprozessen, entwickeln zielorientierte Strategien und begleiten Sie bei der Umsetzung. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf Ihre Stärken und Potenziale, erarbeiten Entscheidungshilfen und erschließen gemeinsam mit Ihnen Ressourcen und neue Perspektiven, mit dem Ziel, dass Ihre Studienzeit fachlich erfolgreich und persönlich zufriedenstellend verläuft. Wir arbeiten prozessbezogen und lösungsorientiert und unterstützen Sie auch bei weiterführendem Beratungsbedarf.
Die Coachings finden nach persönlicher Absprache statt - gerne können Sie uns im Rahmen der Studienberatung darauf ansprechen oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen. In der Regel klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch die genaueren Anlässe und die Zielsetzungen des Coachings. Wenn Sie sich für ein Coaching entscheiden, verabreden wir die Coachingtermine. Das Coaching ist für Studierende der LMU kostenlos.
In der Studiengangskoordination erhalten Sie Informationen und Expertenrat zu formalen Belangen Ihres Geographiestudiums in allen Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen. Häufige Anliegen sind:
Möchten Sie mit uns den Ablauf Ihres Studienplans besprechen, bringen Sie bitte einen aktuellen Kontoauszug Ihrer bisher erbrachten Prüfungsleistungen mit, den Sie im LSF herunterladen.
Bei prüfungsrechtlichen Fragen (z.B. Wiederholbarkeit von Prüfungen, Notenverbesserung, Fragen zum Kontoauszug, etc.) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Die auszufüllenden Anträge können Sie bei der Koordination koordination@geographie.uni-muenchen.de unter Angabe Ihres neuen Studiengangs anfordern.
1. Schritt (Studierende):
Vergleichen Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang mit der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung für die Sie sich immatrikulieren möchten. Die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes Naturwissenschaften, Kontaktstelle Geographie. Am Ende des Fließtextes der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung finden Sie in der sog. Anlage 2 (gelb unterlegte Tabelle) alle Module und die dazugehörigen Lehrveranstaltungen. Genaue Beschreibungen der Lerninhalte und Qualifikationsziele im Bachelor Haupt- und Nebenfach entnehmen Sie dem Modulhandbuch (siehe Homepage des Department für Geographie unter Studium). Bitte beachten Sie, dass nur ganze Module (z.B. P 1) an der LMU angerechnet werden können. Speichern Sie diesen Antrag auf Ihrem Computer ab (!) und tragen Sie in die leeren Spalten (siehe Tabelle weiter unten) die Lehrveranstaltung(en) ihrer alten Universität oder Ihres vorherigen Studiengangs ein, die Sie für das jeweilige Modul anrechnen lassen möchten.
2. Schritt (Studierende):
Markieren Sie in Ihrem Kontoauszug (ihres alten Studiengangs bzw. Fachs) die Studien-und Prüfungsleistungen, die Sie in diesem Antrag angegeben haben. Zudem kennzeichnen Sie in Ihrem Modulhandbuch, die passenden Modulbeschreibungen. Bei abstrakten Modul bzw. Lehrveranstaltungsnamen ist es immer hilfreich die genauen Inhalte oder Themen zu vermerken. Beispielsweise kann in einem Kontoauszug anderer Universitäten das Modul "Allgemeine Geographie" gelistet sein. Der genaue Titel der Vorlesung lautet aber "Stadtgeographie". Diese Angabe können Sie im Antrag vermerken. Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Studiengangskoordination ein:
3. Schritt (Koordination):
Nachdem alle Unterlagen bei der Studiengangskoordination eingegangen sind, prüfen wir ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist. Ggf. wird Ihnen ein Semestereinstufungsbescheid ausgestellt. Diesen Bescheid müssen sie bei der Studentenkanzlei zur Einschreibung bzw. Umschreibung/ Fachwechsel/ Doppelstudium abgeben. Beachten Sie unbedingt die Fristen der Studentenkanzlei!! Als Fach haben wir keinerlei Einfluss auf Ihre fristgerechte Immatrikulation.
4. Schritt (Studierende):
Nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie Ihren finalen Antrag auf Anerkennung (inkl. original Unterschrift) mit Kontoauszug und Modulbeschreibungen offiziell bei der Studiengangskoordination ein. Für die Anerkennung haben Sie ein Semester nach Immatrikulation Zeit. Wir geben Ihnen per Mail Bescheid, wenn Ihr vollständiger Antrag von uns an den Prüfungsausschuss weitergeleitet wird.
5. Schritt (Prüfungsamt):
Wenn Ihr Antrag auf „Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen“ vom Prüfungsausschuss genehmigt wurde, werden die anerkannten Leistungen von der Kontaktstelle Geographie/ Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt verbucht. Sollte der Prüfungsausschuss einzelne Leistungen nicht anerkennen, werden Sie umgehend von der Kontaktstelle Geographie (PANI) darüber informiert. Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass die Anerkennung erfolgreich war. Bitte beachten Sie, dass Ihre anerkannten Leistungen erst am Ende des jeweiligen Semesters auf Ihrem Kontoauszug zu finden sind.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu Studienerschwernissen führen, die einen Nachteilsausgleich notwendig machen. Darunter versteht man Verfahren, die dem durch eine Beeinträchtigung entstehenden individuellen Nachteil im Studium entgegenwirken.
Bei Unklarheiten, welcher Nachteilsausgleich bei Ihrem Erkrankungsbild oder Ihrer Behinderung sinnvoll ist, raten wir Ihnen in jedem Fall, ein individuelles Beratungsgespräch mit den Mitarbeitenden der Beratungsstelle "Studierende mit Beeinträchtigung" zu vereinbaren.
Ein Vorteil gegenüber anderen Studierenden darf dadurch jedoch nicht entstehen. Wurde ein Nachteilsausgleich bewilligt, wirkt sich dieser nicht auf die Bewertung der Prüfungsleistung aus und wird auch nicht in Notennachweise oder Zeugnisse aufgenommen.
So funktioniert der Nachteilsausgleich in der Geographie
Eingeschriebene Studierende der LMU, die eine längerfristige Beeinträchtigung in Form einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung vorweisen. Für vorübergehende Beeinträchtigungen (z. B. eine gebrochene Hand) kann kein Nachteilsausgleich bewilligt werden. Hier empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Prüfungsamt Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls eine Krankmeldung für die betroffenen Prüfungen einzureichen und/oder eine Wiederholungsprüfung in Anspruch zu nehmen.
1. Beratungstermin
Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit der Beratungsstelle der LMU. Diese berät Sie unter Einhaltung der Schweigepflicht, welche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich beantragt werden können.
2. Antrag
Sie beantragen den Nachteilsausgleich mit diesem Antragsformular. Sie können das Formular allein, oder in der Beratungsstelle, oder mit dem Behindertenbeauftragten ausfüllen.
3. Attest
Die Notwendigkeit eines Nachteilsausgleiches muss mit einem aktuellen ärztlichen Attest (oder Schwerbehindertenausweis) nachgewiesen werden. Wichtige Informationen zum ärztlichen Attest finden Sie in diesem Schreiben.
Den Antrag auf Nachteilsausgleich (aus Schritt 2) reichen Sie zusammen mit dem Attest an den Prüfungsausschuss über das PANI (Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt) ein.
4. Genehmigung durch den Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich. Dabei ist es Sache des Faches welche Maßnahmen genehmigt werden.
5. Bescheinigung
Sie erhalten vom PANI eine Bescheinigung über die gewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Der bescheinigte Nachteilsausgleich wird dann immer gewährt, wenn Sie ihn in Anspruch nehmen möchten. Dazu müssen Sie Ihre Bescheinigung jedes Mal spätestens am Ende der Prüfungsanmeldung (LSF) den jeweiligen Dozierenden per E-Mail zusenden.